Klaus Behrendt
2005-09-14 22:03:15 UTC
Hallo,
wer darf eigentlich auf den mit einem Plus (kann auch als Kreuz
interpretiert werden) gekennzeichneten Plätzen in Zügen der DBAG und
Verkehrsmitteln der örtlichen Verkehrsunternhemen sitzen bzw. für wen
müssen diese Plätze von Nichtbehinderten ggf. geräumt werden?
Gelegentliche z.T. recht lautstarke Auseinandersetzungen (nein, ich war
nicht beteiligt, sondern nur Ohrenzeuge) lassen vermuten, dass es hier
Unklarheiten gibt.
Stehen diese Plätze jedem Schwerbehinderten zu oder ist ein bestimmter
GdB oder das Merkzeichen G oder gar aG erforderlich? Wo ist das
geregelt? Gibt es eine einheitliche Regelung bei DBAG und örtlichen
Verkehrsunternehmen oder definiert jeder den kreis der Berechtigten
anders?
TIA und Grüße
Klaus
wer darf eigentlich auf den mit einem Plus (kann auch als Kreuz
interpretiert werden) gekennzeichneten Plätzen in Zügen der DBAG und
Verkehrsmitteln der örtlichen Verkehrsunternhemen sitzen bzw. für wen
müssen diese Plätze von Nichtbehinderten ggf. geräumt werden?
Gelegentliche z.T. recht lautstarke Auseinandersetzungen (nein, ich war
nicht beteiligt, sondern nur Ohrenzeuge) lassen vermuten, dass es hier
Unklarheiten gibt.
Stehen diese Plätze jedem Schwerbehinderten zu oder ist ein bestimmter
GdB oder das Merkzeichen G oder gar aG erforderlich? Wo ist das
geregelt? Gibt es eine einheitliche Regelung bei DBAG und örtlichen
Verkehrsunternehmen oder definiert jeder den kreis der Berechtigten
anders?
TIA und Grüße
Klaus
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