Discussion:
HVV und City Ticket
(zu alt für eine Antwort)
r***@web.de
2005-07-19 08:29:19 UTC
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Hi,

nach widersprüchlichen Aussagen in verschiedenen HVV-Verkaufsstellen
und keiner erfolgten Antwort nach Mail an den HVV frage ich mal HIER:

Wenn ich von außerhalb nach HH fahre und einen DB-Fahrschein mit
City-Ticket habe (oder eine BC100), darf ich die sog. Schnellbusse des
HVV benutzen? Oder geht das nur mit einem
Erster-Klasse-Fahrschein/einer BC100 1. Klasse mit City-Ticket? Zur
Info: Für die Schnellbusse gilt INNERHALB des HVV der
1.-Klasse-Zuschlag.

Zweite Frage: Kindermitnahme im Verkehrsverbund. Im Verbund (z.B. im
HVV) fahren Kinder bis sechs Jahren kostenlos mit, bei der DB Kinder
bis 15 J. Welche der beiden Regeln gilt beim DB-Fahrschein/der BC100,
dessen City-Ticket-Option genutzt wird?


Danke!


Ralf
Birger Wolter
2005-07-20 15:08:40 UTC
Permalink
Moin Moin,
Post by r***@web.de
Zweite Frage: Kindermitnahme im Verkehrsverbund. Im Verbund (z.B. im
HVV) fahren Kinder bis sechs Jahren kostenlos mit, bei der DB Kinder
bis 15 J. Welche der beiden Regeln gilt beim DB-Fahrschein/der BC100,
dessen City-Ticket-Option genutzt wird?
http://www.nah-sh.de/de/main/shtarif/nps/tarif-und-befrd-best_sw.pdf

Eltern/Großeltern oder deren Lebenspartner, die im Besitz
einer BahnCard 100 sind, dürfen eigene Kinder/ Enkelkinder
bzw. Kinder/ Enkelkinder des Lebenspartners nach den
Nummern 3.7.2 und 3.7.3 der BB Personenverkehr unentgeltlich
mitnehmen.

Die BahnCard 100 berechtigt ihren Inhaber, alle Verkehrsmittel
des öffentlichen Personennahverkehrs innerhalb der
in der Preisliste unter Nr. 7 BB Personenverkehr – Citybahnhöfe
– jeweils bezeichneten Tarifgebiete kostenfrei zu nutzen.
Die kostenfreie Kindermitnahme nach Nr. 5.1.2 gilt für
diese Fahrten jedoch nicht. Für die Benutzung des öffentlichen
Personennahverkehrs gelten die Beförderungsbedingungen
des jeweiligen Verkehrsunternehmens.

Viele Grüße aus Hamburg-Bergedorf,
Birger Wolter
r***@web.de
2005-07-20 16:41:43 UTC
Permalink
Post by Birger Wolter
Die BahnCard 100 berechtigt ihren Inhaber, alle Verkehrsmittel
des öffentlichen Personennahverkehrs innerhalb der
in der Preisliste unter Nr. 7 BB Personenverkehr - Citybahnhöfe
- jeweils bezeichneten Tarifgebiete kostenfrei zu nutzen.
Die kostenfreie Kindermitnahme nach Nr. 5.1.2 gilt für
diese Fahrten jedoch nicht. Für die Benutzung des öffentlichen
Personennahverkehrs gelten die Beförderungsbedingungen
des jeweiligen Verkehrsunternehmens.
Ich hatte mir das doch schon gedacht. Man darf also ein Kind kostenlos
mitnehmen, man darf auch in der City rumgurken, aber BEIDES geht nicht.
Naja, ich muss ja nicht alles verstehen.


Danke,Birger.


Ralf *weist nochmal darauf hin dass er auf die erste Frage keine
Antwort hat

P.S.: Gruß aus Fuhlsbüttel ;)
Birger Wolter
2005-07-27 17:02:29 UTC
Permalink
Moin Moin,
Post by r***@web.de
Ralf *weist nochmal darauf hin dass er auf die erste Frage keine
Antwort hat
Leider enthält der HVV-Gemeinschaftstarif gültig ab 12. Dezember 2004
überhaupt keine Hinweise auf das City-Ticket oder die Nutzbarkeit der
BahnCard 100 im Grossbereich Hamburg :-(

Unter der Rubrik Hamburg-Besucher finden sich Angaben:

http://www.hvv.de/start.htm?url1=4_start&end1=htm&url2=4_1_index&end2=htm&anker=kein&art=site

Nur auch kein Hinweis auf den Schnellbus ...

Viele Grüße aus Bergedorf nach Fuhlsbüttel,
Birger

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