Discussion:
[HVV] Wann beginnt das Wochenende?
(zu alt für eine Antwort)
Andreas Mauerer
2005-04-11 13:58:15 UTC
Permalink
Hi,
ich stand in der Nacht von Freitag auf Samstag kurz nach Mitternacht
unschlüssig vor dem Fahrkartenautomaten und grübelte, ob ich zwischen 0
und 6 Uhr bereits den Gesamtbereich nutzen kann (Formulierung auf der
Karte: "sa, so und feiertags zusätzlich gültig im Gesamtbereich").
Ich habe mich dann für nicht bezahlen entschieden, denn Samstag ist
Samstag, auch wenn der HVV seinen Betriebsbeginn/Schluss auf 6.00 Uhr
definiert.

Heute wollte ich mich an einem Infoschalter rückversichern, ob ich nicht
doch schwarz gefahren bin. Die Dame dort meinte, ich könne den
Gesamtbereich erst ab 6:00 Uhr kostenlos nutzen, da für den HVV erst
dann der Samstag beginne.
Ich habe daraufhin bei der Abo-Betreuung angerufen und die meinte, der
Samstag beginne beim HVV um 0:00 Uhr.

Ich war also so schlau wie zuvor.

Aus den Beförderungsbedingungen [1] wird es leider nicht 100%ig klar,
ich habe die entscheidende Passagen unten mal zusammengestellt[2], und
bin immer noch der Meinung, dass sehr vieles dafür spricht, dass der
Samstag um 0:00 Uhr beginnt, da der HVV das nicht ausdrücklich
umdefiniert hat.

Was meint Ihr?


viele Grüße

Andreas


[1] http://www.hvv.de/pdf/Gemeinschaftstarif.pdf

[2]
1.2 Begriffsbestimmungen
Der Betriebsschluss eines Tages ist 6.00 Uhr des folgenden Tages. Für
die tageszeitlichen Gültigkeiten sind die Fahrplanangaben maßgebend

3.1.3 Gültigkeit
Abonnementskarten und Abonnementszuschläge für die SchnellBusse und die
1. Klasse sind gültig von 0.00 Uhr des ersten Geltungstages bis
Betriebsschluss des auf den letzten Geltungstag folgenden Werktags.

3.4.1 Vollzeit-Abonnementskarten für jedermann (Allgemeine
Abonnementskarten)

An Sonnabenden und Sonntagen gelten Allgemeine Abonnementskarten
unabhängig vom eingetragenen örtlichen Geltungsbereich im
HVV-Gesamtbereich
und berechtigen zur unentgeltlichen Mitnahme von einer Person beliebigen
Alters und drei Kindern vom vollendeten 6. bis zum vollendeten
15. Lebensjahr. Eine Zuschlagkarte gilt auch für alle entsprechend
dieser Regelungen mitgenommenen Personen.
Die Nichtausnutzung dieser Regelungen begründet keinen Anspruch auf
Fahrgelderstattung.
--
If you want to mail me directly:
- Use Rot13 on my address
- Enter "abfcnz" after the "@"
- Use Rot13 again and delete the "nospam"
Holger Koetting
2005-04-11 15:34:20 UTC
Permalink
In article <425a8277$0$11461$***@newsread2.arcor-online.net>,
Andreas Mauerer <***@expires-2005-04-30.arcornews.de> writes:
|> [2]
|> 1.2 Begriffsbestimmungen
|> Der Betriebsschluss eines Tages ist 6.00 Uhr des folgenden Tages. Für
|> die tageszeitlichen Gültigkeiten sind die Fahrplanangaben maßgebend

Betriebsschluss eindeutig festgelegt. Betriebsbeginn aber nicht. Man
koennte nun allenfalls aus dem zweiten Satz mit den Fahrplanangaben
herauslesen, dass die Busse/Bahnen nach 0 Uhr z.B. noch bei "Montag-Freitag"
abgedruckt sind und deswegen nicht benutzbar waeren. Allerdings klappt das
allenfalls im staedtischen Verkehr, denn sobald ich mir einen normalen
Abfahrtsplan der DB ansehe, ist da ein Zug nach 0 Uhr eben ein Zug nach 0
Uhr, und mit den Angaben des richtigen Tags.

|> An Sonnabenden und Sonntagen gelten Allgemeine Abonnementskarten

Daraus wuerde ich eindeutig 0 Uhr ableiten.

Gruss,

Holger K. aus D.
--
Streckenstillegung? Nein, es wird nur nichts bestellt!

E-Mail: ***@gmx.de
Homepage: http://www.student.informatik.tu-darmstadt.de/~koetting
Wolf Behrenhoff
2005-04-11 15:46:44 UTC
Permalink
Post by Holger Koetting
|> [2]
|> 1.2 Begriffsbestimmungen
|> Der Betriebsschluss eines Tages ist 6.00 Uhr des folgenden Tages. Für
|> die tageszeitlichen Gültigkeiten sind die Fahrplanangaben maßgebend
Betriebsschluss eindeutig festgelegt. Betriebsbeginn aber nicht. Man
koennte nun allenfalls aus dem zweiten Satz mit den Fahrplanangaben
herauslesen, dass die Busse/Bahnen nach 0 Uhr z.B. noch bei "Montag-Freitag"
abgedruckt sind und deswegen nicht benutzbar waeren. Allerdings klappt das
Sind sie nicht mehr, seit es den durchgehenden Nachtverkehr am
Wochenende gibt.
Post by Holger Koetting
allenfalls im staedtischen Verkehr, denn sobald ich mir einen normalen
Abfahrtsplan der DB ansehe, ist da ein Zug nach 0 Uhr eben ein Zug nach 0
Uhr, und mit den Angaben des richtigen Tags.
|> An Sonnabenden und Sonntagen gelten Allgemeine Abonnementskarten
Daraus wuerde ich eindeutig 0 Uhr ableiten.
Ich auch. Sonst dürfte dort meiner Meinung nach nicht Sa und So stehen.

Wolf
Daniel Roedding
2005-04-20 00:11:47 UTC
Permalink
Post by Holger Koetting
Betriebsschluss eindeutig festgelegt. Betriebsbeginn aber nicht. Man
koennte nun allenfalls aus dem zweiten Satz mit den Fahrplanangaben
herauslesen, dass die Busse/Bahnen nach 0 Uhr z.B. noch bei "Montag-Freitag"
abgedruckt sind und deswegen nicht benutzbar waeren.
Der Passus dürfte wohl eher klarstellen, daß man z. B. durch
Zugverspätungen nicht versehentlich zum Schwarzfahrer werden kann.

Daniel

André Loop
2005-04-11 16:00:32 UTC
Permalink
Post by Andreas Mauerer
Was meint Ihr?
Schreibe einen Brief an den HVV, die antworten schriftlich.
Das Antwortschreiben nimmst Du dann immer mit an solchen Tagen.
(Wenn es so ist, wie die Abobetreuung meinte).
--
Beste Grüße
André
www.hochbahnbuch.de *** Die Geschichte der Hamburger Hochbahn
Kai Poehlmann
2005-04-12 10:18:02 UTC
Permalink
Moin!
Post by Andreas Mauerer
ich stand in der Nacht von Freitag auf Samstag kurz nach Mitternacht
unschlüssig vor dem Fahrkartenautomaten und grübelte, ob ich zwischen 0
und 6 Uhr bereits den Gesamtbereich nutzen kann (Formulierung auf der
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Sonnabend nach 0:00 Uhr
bereits die Mitnahmeregelung von den Busfahrern und Fahrscheinprüfern
akzeptiert wird. Somit könnte auch die Gesamtbereichserweitung
gültig sein...

Kai
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