Andreas Mauerer
2005-04-11 13:58:15 UTC
Hi,
ich stand in der Nacht von Freitag auf Samstag kurz nach Mitternacht
unschlüssig vor dem Fahrkartenautomaten und grübelte, ob ich zwischen 0
und 6 Uhr bereits den Gesamtbereich nutzen kann (Formulierung auf der
Karte: "sa, so und feiertags zusätzlich gültig im Gesamtbereich").
Ich habe mich dann für nicht bezahlen entschieden, denn Samstag ist
Samstag, auch wenn der HVV seinen Betriebsbeginn/Schluss auf 6.00 Uhr
definiert.
Heute wollte ich mich an einem Infoschalter rückversichern, ob ich nicht
doch schwarz gefahren bin. Die Dame dort meinte, ich könne den
Gesamtbereich erst ab 6:00 Uhr kostenlos nutzen, da für den HVV erst
dann der Samstag beginne.
Ich habe daraufhin bei der Abo-Betreuung angerufen und die meinte, der
Samstag beginne beim HVV um 0:00 Uhr.
Ich war also so schlau wie zuvor.
Aus den Beförderungsbedingungen [1] wird es leider nicht 100%ig klar,
ich habe die entscheidende Passagen unten mal zusammengestellt[2], und
bin immer noch der Meinung, dass sehr vieles dafür spricht, dass der
Samstag um 0:00 Uhr beginnt, da der HVV das nicht ausdrücklich
umdefiniert hat.
Was meint Ihr?
viele Grüße
Andreas
[1] http://www.hvv.de/pdf/Gemeinschaftstarif.pdf
[2]
1.2 Begriffsbestimmungen
Der Betriebsschluss eines Tages ist 6.00 Uhr des folgenden Tages. Für
die tageszeitlichen Gültigkeiten sind die Fahrplanangaben maßgebend
3.1.3 Gültigkeit
Abonnementskarten und Abonnementszuschläge für die SchnellBusse und die
1. Klasse sind gültig von 0.00 Uhr des ersten Geltungstages bis
Betriebsschluss des auf den letzten Geltungstag folgenden Werktags.
3.4.1 Vollzeit-Abonnementskarten für jedermann (Allgemeine
Abonnementskarten)
An Sonnabenden und Sonntagen gelten Allgemeine Abonnementskarten
unabhängig vom eingetragenen örtlichen Geltungsbereich im
HVV-Gesamtbereich
und berechtigen zur unentgeltlichen Mitnahme von einer Person beliebigen
Alters und drei Kindern vom vollendeten 6. bis zum vollendeten
15. Lebensjahr. Eine Zuschlagkarte gilt auch für alle entsprechend
dieser Regelungen mitgenommenen Personen.
Die Nichtausnutzung dieser Regelungen begründet keinen Anspruch auf
Fahrgelderstattung.
ich stand in der Nacht von Freitag auf Samstag kurz nach Mitternacht
unschlüssig vor dem Fahrkartenautomaten und grübelte, ob ich zwischen 0
und 6 Uhr bereits den Gesamtbereich nutzen kann (Formulierung auf der
Karte: "sa, so und feiertags zusätzlich gültig im Gesamtbereich").
Ich habe mich dann für nicht bezahlen entschieden, denn Samstag ist
Samstag, auch wenn der HVV seinen Betriebsbeginn/Schluss auf 6.00 Uhr
definiert.
Heute wollte ich mich an einem Infoschalter rückversichern, ob ich nicht
doch schwarz gefahren bin. Die Dame dort meinte, ich könne den
Gesamtbereich erst ab 6:00 Uhr kostenlos nutzen, da für den HVV erst
dann der Samstag beginne.
Ich habe daraufhin bei der Abo-Betreuung angerufen und die meinte, der
Samstag beginne beim HVV um 0:00 Uhr.
Ich war also so schlau wie zuvor.
Aus den Beförderungsbedingungen [1] wird es leider nicht 100%ig klar,
ich habe die entscheidende Passagen unten mal zusammengestellt[2], und
bin immer noch der Meinung, dass sehr vieles dafür spricht, dass der
Samstag um 0:00 Uhr beginnt, da der HVV das nicht ausdrücklich
umdefiniert hat.
Was meint Ihr?
viele Grüße
Andreas
[1] http://www.hvv.de/pdf/Gemeinschaftstarif.pdf
[2]
1.2 Begriffsbestimmungen
Der Betriebsschluss eines Tages ist 6.00 Uhr des folgenden Tages. Für
die tageszeitlichen Gültigkeiten sind die Fahrplanangaben maßgebend
3.1.3 Gültigkeit
Abonnementskarten und Abonnementszuschläge für die SchnellBusse und die
1. Klasse sind gültig von 0.00 Uhr des ersten Geltungstages bis
Betriebsschluss des auf den letzten Geltungstag folgenden Werktags.
3.4.1 Vollzeit-Abonnementskarten für jedermann (Allgemeine
Abonnementskarten)
An Sonnabenden und Sonntagen gelten Allgemeine Abonnementskarten
unabhängig vom eingetragenen örtlichen Geltungsbereich im
HVV-Gesamtbereich
und berechtigen zur unentgeltlichen Mitnahme von einer Person beliebigen
Alters und drei Kindern vom vollendeten 6. bis zum vollendeten
15. Lebensjahr. Eine Zuschlagkarte gilt auch für alle entsprechend
dieser Regelungen mitgenommenen Personen.
Die Nichtausnutzung dieser Regelungen begründet keinen Anspruch auf
Fahrgelderstattung.
--
If you want to mail me directly:
- Use Rot13 on my address
- Enter "abfcnz" after the "@"
- Use Rot13 again and delete the "nospam"
If you want to mail me directly:
- Use Rot13 on my address
- Enter "abfcnz" after the "@"
- Use Rot13 again and delete the "nospam"